Allgemeine Geschäftsbedingungen der code.nine GbR

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen der code.nine GbR mit ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des speziellen Vertrages durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem speziellen Vertrag.

1.3 Für die Bereitstellung von Software, die Durchführung von Schulungen, die Pflege oder Wartung von Software oder andere Dienstleistungen werden jeweils gesonderte Verträge geschlossen, die unabhängig voneinander sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Es gilt die jeweils gültige Preisliste der code.nine GbR zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2.2 Die Forderungen der code.nine GbR sind sofort fällig, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen.

2.3 Kunden können gegenüber der code.nine GbR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Höhe seiner Forderung ausüben.

3. Bereitstellung und Versand

3.1 Die code.nine GbR stellt die Software innerhalb von drei Wochen bereit, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein anderer Termin ergibt. Die Bereitstellungsfrist beginnt mit der Unterzeichnung des speziellen Vertrages.

3.2 An die Bereitstellungsfrist ist die code.nine GbR nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verlängert sich die Bereitstellungsfrist um die Zeit der Störung, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung.

Die Bereitstellungsfrist ist eingehalten, wenn die code.nine GbR die Software bereitgestellt hat.

3.3 Ist eine Bereitstellungsfrist aus Gründen überschritten, die die code.nine GbR zu vertreten hat, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und erst nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

4. Eigentum, Schutzrechte Dritter

4.1. Die code.nine GbR bleibt Eigentümerin an der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum der code.nine GbR stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu versichern.

4.2. Die code.nine GbR geht für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland davon aus, dass die Software keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt. Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der bereitgestellten Software geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, die code.nine GbR sofort zu verständigen. Der Kunde wird der code.nine GbR Gelegenheit geben, einem Rechtsstreit beizutreten. Er wird nur in Abstimmung mit der code.nine GbR einen Rechtsstreit über die Frage des Vorliegens einer Schutzrechtsverletzung führen. Die code.nine GbR entscheidet unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und bei Vergleichsverhandlungen. Falls dem Dritten durch die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Software berechtigte Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten zustehen, hat die code.nine GbR unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Kunden die Wahl, eine Lizenz zu erwerben oder die Software kostenfrei zu ändern.

4.3. Soweit die code.nine GbR Software nach Entwürfen und Anweisungen des Kunden erstellt, stellt der Kunde den Softwarehersteller von allen Forderungen und Kosten frei, die aufgrund von Verletzungen der Schutzrechte Dritter entstehen, die auf Entwürfe und Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde zahlt auf Anforderung vom Softwarehersteller einen angemessenen Prozesskostenvorschuss.

5. Mängelansprüche

5.1. Teilt der Kunde auftretende Mängel der code.nine GbR nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.

5.2 Tritt an den von der code.nine GbR bereitgestellten Werken oder Dienstleistungen ein Mangel auf, wird die code.nine GbR diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).

5.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

5.4 Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die bereitgestellten Werke oder Dienstleistungen veränderte, es sei denn, er weist nach, dass die Änderung die Analyse- oder Bearbeitungsaufwendungen durch die code.nine GbR nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei der Bereitstellung vorhanden war.

5.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an die code.nine GbR für die Zeit bis zum Rücktritt die anteilig auf den Zeitraum entfallende Bereitstellungsgebühr.

5.6 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6. Haftungsbegrenzung

6.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.

6.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der code.nine GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der code.nine GbR beruhen, haftet die code.nine GbR unbeschränkt.

6.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die code.nine GbR unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Die code.nine GbR haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 6.4.

6.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die code.nine GbR nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den einjährige Bereitstellungsgebühr für die Software.

6.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 6.2 vor.

6.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von Besteller und Softwarehersteller unterzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.

7.2. Daten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.